Das Sachverständigenbüro Flemming steht Ihnen bei Fragen rund um folgende Themen mit Rat und Tat zur Seite:
Gutachten, Schadstoffe, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz, Probenahme, Analysen, Warenkontrollen, Schadstoffprüfungen, Bewertung, Gutachten, Schadengutachten, Audits, Prüfzeichen, Beratung, Schulung, Umwelt- und gesundheitsverträgliche Produktoptimierung, Umweltanalytik, Probenahmen nach DIN EN ISO/IEC 17025, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Baustellenordnung, Baustelleneinrichtungsplan, Abfallkonzept, Brandschutzordnung sowie der erforderlichen Alarmpläne in Abstimmung
mit der zuständigen Feuerwehr, Bauablaufplan, Vertragsgestaltung, Ausschreibungen in Bezug auf sicherheitstechnische Anforderungen, Erst- und Abnahmeprüfungen von Teil- und Gesamtanlagen, Verhaltens bei Notfällen Begehung, Probenahme, Bewertung und Begutachtung von Gebäuden in Hinblick auf baustoffspezifische Schadstoffe (z.B. Asbest, KMF, PCB, PCP, Holzschutzmittel, Pestizide)
- Bearbeitung von innenraumhygienischen Fragestellungen (z.B. Befall durch Schimmelpilze, Bakterien, Sick-Bulding-Syndrom, Fogging-Effekt, Belastungen durch VOC und Aldehyde, Klimaparameter gemäß Arbeitsstättenrichtlinie.
- Fachgerechte Beprobung von Raumluft, Materialien und Oberflächen.
- Erstellung von Schadstoffkatastern, Bewertung gemäß Asbestrichtlinie.
- Entwicklung von Sanierungs-, Abbruch-, und Entsorgungskonzepten.
- Fachbauleitung bei Gebäudesanierungsmaßnahmen und Gebäudeabbruch mit Abschlussdokumentation.
- Erstellung von Kostenschätzungen für die Entsorgung von Schadstoffen.
- Die Probenahme von Raumluft, Material, Hausstaub und Wischproben wird nach anerkannten Verfahren (VDI4300, VDI 3492 etc.) durchgeführt und dokumentiert.
- Die analytische Untersuchung der Proben erfolgt in zugelassenen, akkreditierten Laboratorien (z.B. nach DIN EN 17025). Es werden nur Verfahren angewendet, die für eine sachgerechte Beurteilung die notwendige Selektivität, Nachweisgrenzen und Messgenauigkeit aufweisen.
- Beratung beim schadstoffarmen Bauen oder Umbauen
- Vergabe von Zertifikaten für schadstoffarme oder -freie Baustoffe
- Schadstofferfassung in Gebäuden
- Vergabe von Schadstoffzertifikaten für neue Gebäude
- Vergabe von Zertifikaten für unbedenkliche Schadstoffvorkommen
- Hygienezeichenvergabe
- Hygieneuntersuchungen (z.B. HACCP)
- Arbeitsplatzmessungen Mikrobiologie
- Luftkeimmessungen
- Wasseruntersuchungen
- Arbeitsbereichsanalysen nach TRGS 402
- Baustelleneinrichtung (Unterkünfte, Sanitärräume, Sozialräume)
- Sicherung der Ersten Hilfe vor Ort und der Rettungskette
- Sicherung des Brandschutzes einschließlich der erforderlichen Löschtechnik auf der Baustelle und dem Zusammenwirken mit der örtlichen Feuerwehr
- Sicherheitsorganisation der eingesetzten Unternehmen (verantwortlicher Aufsichtf- ührender, Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Sicherheitsfachkraft, Sicherheits- anweisungen für die Baustelle, arbeitsmedizinische Tauglichkeit und Unterweisung)
- Vorhandensein eines Dolmetschers beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer
- Beurteilung der Sicherheit von Verkehrswegen
- Sicherung von Baugruben und Gräben
- Überprüfung des Vorhandenseins von Bodengutachten und Standsicherheitsnach- weisen von Baustelleneinrichtungen (z.B. Krane, Gerüste)
- Überprüfung des Einsatzes geprüfter (überwachter) Maschinen und Geräte
- Sicherung gegen unbefugten Zutritt
- Überwachung des Einsatzes von Gefahrstoffen
- Realisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Vermeidung von Lärm über zulässige Werte gemäß Baumaschinenlärm-VO
- Recyclinggerechte Abfallbeseitigung
- Absprache mit der Bauleitung und Teilnahme an den Bau-Koordinationsbesprechungen mit den beteiligten Firmen zu sicherheitstechnischen Fragen
- Anleitung der Bauleiter zu Sicherheitsfragen
- Kontrolle der Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften durch die Firmen und Selbständigen auf der Baustelle
- Anpassung der sicherheitstechnischen Maßnahmen an die Veränderungen im Bauablauf
- Mitwirkung bei der Korrektur des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes nach 92/57/EWG und des Bauablaufplanes, sofern erforderlich
- Führen eines Sicherheitstagebuches
- Sicherheitstechnische Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von „gefährlichen Arbeiten und Begleitung dieser Arbeiten
- Erarbeitung der Unterweisungsgrundlagen für das Zusammenwirken der Einzelfirmen und Zusammenstellung der zutreffenden gesetzlichen Forderungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln, Merkblätter und zentralen Hinweise
- Festlegungen zu Sicherheitskennzeichnung, Absperrungen und Abschottungen, Einweisung der Firmenverantwortlichen in densicherheitstechnischen Ablaufplan und Übergabe der baustellenbezogenen Unterlagen
- Beratung zur Unterweisung der Arbeitnehmer der beteiligten Firmen vor Arbeitsaufnahme
- Abstimmung mit dem beauftragten Security-Unternehmen und dem Landeskriminalamt
- Absicherung der Begleitung von Vertretern des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Berufsgenossenschaften und sonstigen für die Arbeitssicherheit zuständigen Stellen auf der Baustelle
Das Sachverständigenbüro Flemming befindet sich in 56357 Miehlen.